UmweltschutzDer Umweltschutz hat sich in Deutschland zunehmend zu einer selbständigen Rechtsmaterie entwickelt. Die Vorgaben basieren auf eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsvorschriften. Bereits bei der Planung von Anlagen greifen Vorschriften, die darauf abzielen, bestimmte Umweltbeeinträchtigungen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden. Beispiele hierfür sind vor allem das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, aber auch das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz. Daraus resultieren vielfältige Verpflichtungen für den Unternehmer, die zudem stetig ausgeweitet und im Rahmen des Zusammenwachsens der Europäischen Union kontinuierlich verändert und angepasst werden müssen. Auch im Umweltschutz gilt das Verursacherprinzip, d.h. die Kosten zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen werden dem Verursacher zugerechnet. Somit besteht unter anderem bereits ein wirtschaftliches Interesse an der Einhaltung der Vorgaben. Die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen verlangt von Ihnen nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch eine geeignete Organisation und ein gutes Management zur Steuerung des betrieblichen Umweltschutzes. Das Umweltrecht fordert beispielsweise vom Unternehmer im Rahmen der betrieblichen Organisation, Aufgaben wie Beratungs-, Kontroll- und Initiativpflichten auf spezielle Fachkräfte zu übertragen, die als interne oder externe Betriebsbeauftragte zu bestellen sind. Dies sind je nach Größe und Branche des Unternehmens z. B. Immissionsschutz-, Abfall-, Gewässerschutz-, Störfall-, Explosionsschutz- oder Gefahrgutbeauftragte. Wir als externe Fachleute helfen Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und schaffen so für Sie die notwendige Planungssicherheit. Wir stellen Ihnen die ganze Breite unserer Kompetenz und Erfahrung zur Verfügung. Unsere Fachberater organisieren für Sie:
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