Lebensmittelhygiene

Sie sind Hersteller und Vertreiber von Lebensmitteln? Als solcher gibt es für Sie eine Vielzahl von gesetzlich definierten Auflagen zu beachten.

Dies sind unter anderem:

  • Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
  • Das Produkthaftungsgesetz
  • Das Infektionsschutzgesetz
  • Die Lebensmittelhygieneverordnung
  • Die Verordnungen der Europäischen Union:
    • Nr. 178/2002   „Lebensmittelsicherheit“ 
    • Nr. 852/2004   „Lebensmittelhygiene“
    • Nr. 853/2004   „spezielle Hygienevorschriften“
    • Nr. 854/2004   „Lebensmittelüberwachung“

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Organisationsstruktur notwendig, die bei entsprechender Anwendung eine hygienegerechte Produktion garantiert.

Nach aktueller Gesetzeslage sind Sie darüber hinaus verpflichtet ein HACCP-Konzept zu entwickeln und für eine ausreichende Personalhygiene in Ihrem Unternehmen zu sorgen.

Wir helfen Ihnen bei der individuellen Umsetzung der Vorgaben, bei der Erstellung und Pflege des HACCP-Handbuches und der Dokumentation. Weiter führen unsere Mitarbeiter die erforderlichen Personalschulungen durch und stellen durch regelmäßige Betriebsbegehungen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher.

In der Regel übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Hygienebeauftragter nach § 33 -36 IfSG
  • Brandschutzbeauftragter nach (§ 3 ASiG, §§ 10,15 ArbSchG und Vfbd Richtlinie 12-09/01)

 

Sprechen Sie mit uns.
Gerne erstellen wir Ihnen unverbindlich ein auf die individullen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenes Angebot.

Nützliche Links

DGUV 2

Die DGUV 2 und die Umsetzung bei der Regelbetreuung in den BGN- Mitgliedsbetrieben.
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Portal zum Thema Lebensmittelhygiene der BGN

Hier finden Sie Fachartikel, Arbeits- Sicherheitsinformationen, Schulungsangebote usw.
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Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Hier finden Sie unter anderem Informationen zum EU-Hygienerecht.
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Lebensmittelwelt.de 

Portal für Lebensmittelhersteller besonders im Bereich Bäckerei und Konditorei.
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Lebensmittelüberwachung in NRW

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Hier finden Sie Aufgaben, Vorschriften und Organisation der amtlichen Lebensmittelüberwachung in NRW.
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HACCP-Konzept

Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Schritte die bei der Erstellung eines HACCP-Konzepts zu durchlaufen sind.
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