Beauftragte im Umweltschutz

Das Umweltrecht verpflichtet Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Organisation, bestimmte Aufgaben wie Beratungs-, Kontroll- und Initiativpflichten, auf spezielle Fachkräfte zu übertragen, die als interne oder externe Betriebsbeauftragte zu bestellen sind.

  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Abfallbeauftragter
  • Störfallbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Explosionsschutzbeauftragter

 

Wir stellen für Sie die externen Beauftragten, somit steht Ihrem Unternehmen unser gesamtes Know-how zur Verfügung. Wir übernehmen die Anmeldung bei Behörden, implementieren sichere Abläufe und Strukturen, schulen Ihre Mitarbeiter und vertreten Sie angemessen gegenüber Aufsichtsbehörden und Dritten.

Sprechen Sie mit uns. Gerne erstellen wir ihnen unverbindlich ein auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenes Angebot.